Pandemie
Auf dieser Seite finden Sie Dokumente im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Beachten Sie bitte auch die Informationen auf den Seiten des Kultusministeriums. Dort finden Sie aktuelle Erlasse und Vorgaben, die Briefe des Kultusministers an Lehrkräfte, Schülerschaft und Eltern und einen FAQ-Bereich, der fortlaufend aktualisiert wird.
Fragen zu Quarantänereglungen für Infizierte und Kontaktpersonen und zu Meldewegen werden auf dieser Seite des Landkreises beantwortet.
Aktuell gelten für Schulen die folgenden Regelungen (Stand 15.08.2022):
- Die Schule stellt für freiwillige Testungen zwei Tests je Woche zur Verfügung. An den ersten fünf Tagen nach den Sommerferien wird für jeden Schultag ein Test ausgegeben.
- Infizierte Personen müssen sich in häusliche Isolation begeben. Diese endet nach einer Symptomfreiheit von 48 Stunden, frühestens jedoch fünf Tage nach der PCR-Testung. Es wird die wiederholte (Selbst-) Testung empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.
- Für Kontaktpersonen besteht keine Pflicht zur Quarantäne. Empfohlen wird, sich an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen täglich zu testen und sich gegebenenfalls freiwillig abzusondern.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mehr verpflichtend, wird aber empfohlen.